Seit Jahresbeginn gilt eine neue EU-Verordnung zu De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dazu nun ein Merkblatt herausgegeben. Darin wird die Anwendung des neuen Rechts näher erläutert. Das Merkblatt ist unter www.bwagrar.de abrufbar. Dazu einfach auf der Startseite den Webcode 4421386 eingeben.