Die Pflichten zum Erhalt der FFH-Mähwiesen nach der EU-Richtlinie ‚Natura 2000‘ gelten sowohl für FFH-Mähwiesen innerhalb als auch außerhalb der ausgewiesenen FFH-Gebiete. Auf Nachfrage des Landesbauernverbandes hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) bestätigt, dass daher FFH-Mähwiesen unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb eines FFH-Gebietes liegen, gefördert werden sollen. Bislang erfolgte die Förderung der FFH-Mähwiesen grundsätzlich über das MEKA. Nur in Ausnahmefällen kam eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie infrage. An dieser Vorgehensweise soll auch 2015 festgehalten werden. Die Förderung der Erhaltung kartierter und amtlich erfasster FFH-Mähwiesen wird dann über das MEKA-Nachfolgeprogramm...