Zu BWagrar 27/2014, Seite 14: Sicher ist der Mindestlohn von 8,50 Euro eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Produkten aus dem Ausland. Betriebe mit Saisonarbeitskräften sind hier in besonderer Weise betroffen wie gefordert. Für andere Landwirte und Winzer, die ihre Höfe weitestgehend selbst oder mit Kooperationen und Maschinenringen bewirtschaften, bedeutet dies eine Herabsetzung ihrer Arbeitsentlohnung. Für diese Bauern sind die billigen Arbeitskräfte nicht im europäischen Ausland, sondern in der Nachbarschaft. Wir sollten den ausländischen Saisonarbeitern einen Lohnstandard zubilligen und sie nicht als billige Arbeiter ausbeuten. Vielmehr sollten wir dies bei unseren Kunden kommunizieren und einen entsprechenden Preis dafür...