Die neue baden-württembergische Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung ist seit Dienstag dieser Woche in Kraft. An die Stelle der bisherigen Regelförderung im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) tritt eine sogenannte Basisförderung mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten. Tierhalter, die diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen bestimmte bauliche Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen. Mehr Infos unter www.bwagrar.de.