Zur nachhaltigen Versorgung mit Holz arbeitet der Landesbetrieb ForstBW auf der Grundlage der Waldentwicklungstypen-Richtlinie. Darin seien Artenschutz und Naturschutz wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie Risiken aus Klimaveränderungen ebenso berücksichtigt wie veränderte gesellschaftliche Anforderungen, sagte Ministerialdirektor Wolfgang Reimer vom Ministerium Ländlicher Raum bei der Vorstellung der neuen Richtlinie für den Staatswald. Die Richtline setzt die allgemeinen Grundsätze naturnaher Waldbewirtschaftung um. So könne man zuverlässig hochwertige Holzsortimente erzeugen und den wirtschaftlichen Ertrag des Staatswalds sichern.