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Ermäßigung bleibt

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Für komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG) gelten die steuerlichen Vergünstigungen über 2018 hinaus. Außerdem wird die ermäßigte Agrardieselbesteuerung verlängert. Der Bundesrat entschied, nicht den Vermittlungsausschuss für das vom Bundestag verabschiedete „Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes" einzuberufen. Damit kann die derzeitige Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas bis Ende 2026 fortgeführt werden, wobei ab 2024 eine Abschmelzung vorgesehen ist. Die Begünstigung für Flüssiggas soll nur bis Ende 2022 fortgeführt und wie beim Erdgas sukzessive verringert werden. Im Bereich des Agrardiesels soll die festgelegte Steuerentlastung solange gelten,...
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