Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter Bezeichnungen für Milchprodukte wie „Käse", „Milch", „Rahm", „Butter" oder „Joghurt" vermarktet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Der Urteilsverkündung zufolge gilt dies für alle Bezeichnungen, die das EU-Recht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält. Auch entsprechende klarstellende oder beschreibende Hinweise auf den betreffenden Produkten pflanzlichen Ursprungs ermöglichten keine Ausnahme. Auch dürfen Bezeichnungen wie „Milch" oder „Butter" nicht durch Hinzufügung erläuternder Begriffe wie zum Beispiel „Soja-Milch" sowie „Tofubutter" bei der Vermarktung veganer Erzeugnisse genutzt werden. Dies wäre eine Verletzung des europaweit festgeschriebenen...