Die Verfütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer ist künftig wieder zulässig. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken und Ablehnung der Grünen das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird die mit der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopatie (BSE) eingeführte Verbotsregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gestrichen. Daneben regelt das Gesetz ein Verbot der Schlachtung von hochträchtigen Tieren. Diese dürfen künftig im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden.