Im deutschen Weinbau werden in den kommenden drei Jahren Neuanpflanzungen auf jeweils 0,3 Prozent der bundesweiten Rebfläche begrenzt. Der Bundesrat billigte vergangene Woche das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften. Mit der Neuregelung soll ein künftiges Überangebot am deutschen Weinmarkt verhindert werden. In die gleiche Richtung zielt die Begrenzung der Hektarerträge für Weine ohne Herkunftsbezeichnung, insbesondere für Flächen außerhalb der Anbau- und Landweingebiete. Hier gilt gemäß der Novelle künftig bundeseinheitlich ein Höchstertrag von 200 hl pro Hektar. Den Landesregierungen wird aber die Möglichkeit eingeräumt, durch eine Rechtsverordnung selbst...