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Milchsonderbeihilfe – Nachweis bis zum 14. Juni 2017 abgeben

Veröffentlicht am
Kuhmilcherzeuger, die alle gestellten Anträge form- und fristgerecht eingereicht haben, können über das nationale Milchsonderbeihilfe-Programm eine Beihilfe erhalten (s. BWagrar 51/2016, S. 12). Deutschlandweit wurden bis zum Antragsstichtag 16. Januar 2017 insgesamt 23.862 Anträge über eine Menge von 16,157 Millionen Tonnen gestellt. Wenn nun die entsprechende Produktionsdisziplin nachgewiesen wird, würde die Beihilfe bei etwa 0,70 Ct/kg liegen. Nach Ablauf des Beibehaltungszeitraumes haben Milcherzeuger, die erfolgreich einen Antrag auf Beihilfe gestellt haben, nun bis zum 14. Juni 2017 Zeit, um nachzuweisen, dass Sie die Beihilfevoraussetzungen erfüllen. Hierzu ist das Formular über den Nachweis der Nichtsteigerung der Milchanlieferung...
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