Verfahren und Fristen für Korrekturen
Der Gemeinsame Antrag 2017 (GA) muss bis zum 15. Mai bei den Landwirtschaftsämtern abgegeben werden. Bei verspäteter Einreichung bis einschließlich 9. Juni erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Änderungen oder Nachmeldungen einzelner Schläge können bis 31.Mai ohne Kürzung der Beihilfen vorgenommen werden.
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