Auf einen Teil der viehhaltenden Betriebe in Deutschland kommt ab dem nächsten Jahr ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu. Das lässt der Entwurf einer Durchführungsverordnung für die obligatorische betriebliche Stoffstrombilanz erwarten, deren Einführung Bundestag und Bundesrat mit dem geänderten Düngegesetz beschlossen haben. Der vom Bundeslandwirtschaftsministeriums vorgelegte Entwurf einer „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften", der vergangene Woche in die Ressortabstimmung gegangen ist und den Ländern sowie Verbänden übermittelt wurde, enthält detaillierte Vorgaben für die Ausgestaltung der Nährstoffsaldierung auf betrieblicher Basis, wie er mit der...