Die Nutzung von Lieferscheinen und Rechnungen bei der Bilanzierung von Nährstoffmengen schlägt eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Thünen-Instituts (TI) vor. In ihrem Bericht über betriebliche Stoffstrombilanzen verweisen die Experten auf gesetzliche Vorgaben zur Deklaration bei Dünge- und Mischfuttermitteln, die eine genaue Berechnung der Nährstoffmengen ermöglichten. Bei Produktgruppen ohne Deklarationspflicht für Stickstoff und Phosphor sollten laut Arbeitsgruppe Ergebnisse aus Produktanalysen herangezogen werden. Alternativ könnten Nährstoffgehalte bei eindeutiger Produktzuordnung aus bundesweit vereinheitlichten Tabellenwerken zu Stickstoff- und Phosphorgehalten entnommen werden. Rechnungen und Lieferscheine für die Berechnung...