Wie das Ministerium für Ländlichen Raum mitteilt, wurde die Klage von ‚Peta‘ vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. ‚Peta‘ erfülle nicht die Voraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes, so das Gericht. ‚Peta‘ ermögliche nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht.