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Begrenzung bleibt

Veröffentlicht am
Im deutschen Weinbau wird die Begrenzung von Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der bundesweiten Rebfläche nicht nur für die Jahre 2018 und 2019 gelten, sondern auch für das Jahr 2020. Das bestimmt die Novelle des Weingesetzes, die vom Bundestag verabschiedet wurde. Mit dieser Regelung soll ein künftiges Überangebot am deutschen Weinmarkt verhindert werden. In die gleiche Richtung zielt die Begrenzung der Hektarerträge für Weine ohne Herkunftsbezeichnung, insbesondere für Flächen außerhalb der Anbau- und Landweingebiete. Hier gilt gemäß der Novelle künftig bundeseinheitlich ein Höchstertrag von 200 hl pro Hektar. Den Landesregierungen wird aber die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung selbst einen geringeren Hektarertrag...
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