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Freiflächenanlagen

Veröffentlicht am
Das Kabinett verabschiedete die Freiflächenöffnungsverordnung, wie die Landesregierung berichtet. Damit wird eine Klausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genutzt, die es den Ländern erlaubt, die für große Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zugelassenen Areale in Teilen selbst zu definieren. Mit der Verordnung will Baden-Württemberg im innerdeutschen Bieterwettbewerb wettbewerbsfähig werden. Umweltminister Franz Untersteller erläuterte, dass das EEG für Freiflächenanlagen vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen vorsehe. Insgesamt werden rund 900.000 ha in benachteiligten Gebieten für Freiflächenfotovoltaik geöffnet. Maximal seien aber nur 200 ha pro Jahr zur Fotovoltaik-Nutzung beziehungsweise ein Ausbau um 100 MW vorgesehen.
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