Die vom Bundestag beschlossene 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf Zustimmung. Mit der Novelle wird die Missbrauchsregelung zum Anzapfverbot neu gefasst. Ziel ist es, dessen Anwendbarkeit zu verbessern und bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen. Künftig gilt die Aufforderung zur Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund als Missbrauch von Marktmacht.Durch eine Definition des Begriffs „Einstandspreis" soll die Anwendbarkeit dieser Regelung erleichtert werden.Es sei wichtig, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem geforderten Vorteil und dem angegebenen Grund der Forderung als Indiz für das Fehlen der sachlichen Rechtfertigung gewertet...