Die Bundesregierung ist Befürchtungen bezüglich der Einführung einer Pfandpflicht für Weinflaschen, Milchtüten und Saftflaschen entgegengetreten, die durch einen Beschluss des Bundesrates zum Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes aufgekommen waren. Die Pfandpflicht sei bislang aus guten Gründen auf diejenigen Getränkeverpackungen beschränkt, für die dieser Markteingriff unter dem Aspekt der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei, so die Bundesregierung.