Die politische Auseinandersetzung um eine höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule nimmt Fahrt auf. Den Anlass dafür haben die Stellungnahmen der beteiligten Fachausschüsse des Bundesrats zum schleswig-holsteinisch-niedersächsischen Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes gegeben. Zunächst plädierte der Agrarausschuss der Länderkammer für eine Anhebung des geltenden Satzes von 4,5 auf sechs Prozent. Überraschend votierte der Umweltausschuss wenige Tage später mit knapper Mehrheit für die im Gesetzentwurf vorgesehene Umverteilung von 15 Prozent der Direktzahlungen. Welche Position der Bundesrat angesichts zweier unterschiedlicher Voten in seiner Sitzung am 10. März einnimmt, ist offen. Klar scheint...