BWagrar: Herr Kolb, sind nach dem Urteil vom Dezember (BWagrar 51-52/2014, S. 4; 1/2015, S. 11) die Verschonungsregeln für die Land- wirtschaft bei der Erbschaftssteuer gesichert? Kolb: Zunächst einmal hat das Bundesverfassungsgericht – anders als von vielen Fachleuten erwartet – ausdrücklich ausgeführt, dass die generelle Begünstigung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Erbschaftssteuergesetz verfassungsgemäß ist. Das ist ein riesiger Erfolg für den Bauernverband, der sowohl in schriftlichen Stellungnahmen als auch in der mündlichen Verhandlung dargelegt hat, dass die Land- und Forstwirtschaft zurecht seit jeher erbschaftssteuerlich privilegiert ist und dass dies aufgrund der besonderen Strukturen in der Land- und...