Das Europaparlament hat grünes Licht für nationale GVO-Anbauverbote gegeben und unterstützt damit die Pläne der EU-Mitgliedstaaten. Die sogenannte Opt-out-Regelung gibt Regierungen das Recht, den Anbau EU-weit zugelassener GV-Pflanzen auf ihrem Territorium ganz oder teilweise zu untersagen, gegebenenfalls aus politischen Gründen. Möglich sind beispielsweise sozioökonomische Aspekte, die Koexistenz oder agrarpolitische Ziele. Saatgutproduzenten kann im Vorfeld als Alternative zu einem Verbot die Möglichkeit gegeben werden, das fragliche Gebiet aus dem EU-Zulassungsantrag herauszunehmen. EU-Mitgliedstaaten, in denen GV-Pflanzen angebaut werden, müssen künftig dafür sorgen, dass Einträge in Pflanzen in benachbarten Ländern mit GVO-Verbot...