Eine Neufassung der Verwaltungs- und Kontrollvorschriften für die Direktzahlungen (InVe-Kos) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. Die Verordnung, die dem Bundesrat zugeleitet wurde, enthält neue Durchführungsvorschriften zum Verfahren und der Kontrolle der neuen GAP-Regelungen. Vorgesehen sind unter anderem Vorgaben zum Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle, zum aktiven Betriebsinhaber, zu notwendigen flächenbezogenen Angaben im Sammelantrag, zur Beantragung der Junglandwirtezahlung sowie zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung.