Zum Artikel „Antibiotika-Abgabedaten aus QS an HIT" in Ausgabe 50/2014, Seite 9: Bis 15. Januar sind alle Schweinehalter aufgefordert, neben der HIT Jahresmeldung auch die Daten für die neue Antibiotikadatenbank einzugeben. Dass dies klappen wird, darf angezweifelt werden. In letzter Minute konnten sich die Verantwortlichen der QS Antibiotikadatenbank und der staatlichen Antibiotikadatenbank darauf einigen, dass die vorhandenen Zahlen über Verschreibungen der Tierärzte der QS Stelle übernommen werden können, wenn der Landwirt bei HIT die Freigabe erteilt. Ein anderes HIT-internes Problem gilt es schnellstens zu lösen. Seit März 2003 melden die Bündler die Tierbewegungen (außer verendete Tiere) an HIT. HIT ist aber nicht in der Lage, die...