Der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in der Landwirtschaft gilt ab 2015 flächendeckend. Landwirtschaft und Gartenbau sind damit zunächst vom gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro ausgenommen. Stattdessen gelten die Stundensätze, auf die sich die Arbeitgeberverbände von Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau mit der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt verständigt haben. Trotz Kostenentlastung durch die schrittweise Heranführung an den Mindestlohn für rund 300.000 Saisonarbeiter wird damit gerechnet, dass sich der Mindestlohn in einigen Jahren negativ auswirkt. Die Tarifeinigung sieht einen Stufenplan für eine schrittweise Anhebung der unteren Lohngrenze vor (siehe Seite 35 dieser Ausgabe).