Die Land- und Forstwirtschaft könnte bei der Neufassung der Erbschaftssteuer mit einem blauen Auge davonkommen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die geltenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Ausdrücklich hat das Gericht aber die Schonung kleiner und mittlerer Vermögen für zulässig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. In der Landwirtschaft wurde die Karlsruher Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen. Laut Bundesverfassungsgericht darf der Gesetzgeber kleine und mittlere Unternehmen zur Sicherung ihres Bestandes und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch...