Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach EU-Beihilfen für Landwirte bald wieder im Internet aufgeführt werden sollen, hat der Bundesrat nicht widersprochen. Er ließ die Vorlage ohne Einwendungen passieren. Dem Entwurf zufolge werden in Deutschland ab dem 31. Mai auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Sofern die Beihilfezahlungen 1250 Euro nicht überschreiten, sollen die Begünstigten in anonymisierter Form mittels eines Codes in der Statistik geführt werden. Ebenfalls geplant sind Informationen zu Beträgen aus den einzelnen Fonds, sowie zu den damit finanzierten Maßnahmen.