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Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert nachfolgend über Umsetzung der neuen Direktzahlungen im Antragsverfahren, Förderung in der Zweiten Säule, die neue eigenständige Förderung für Pheromonverfahren im Weinbau (BWagrar 8/2015, Seite 12) und die Steillagenförderung für Grünland.
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