Künftig Flächenprämien für Rebland
Mit der Neuausrichtung der Direktzahlungen der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können Weinbaubetriebe ab 2015 die Betriebsprämienregelung für Rebflächen nutzen. Somit erhalten auch Weinbaubetriebe direkte, produktionsunabhängige Flächenprämien. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert.
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