Der Bundesrat hat vergangene Woche die „Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos)" beschlossen. Im Vorfeld hatte der Bauernverband die umfangreichen und viel zu komplizierten Nachweis-, Melde- und Kontrollverpflichtungen beklagt und sich für eine drastische Reduzierung der vorgesehenen Nachmeldeverpflichtungen für Antragsteller bei nachträglichen Veränderungen eingesetzt. Positiv wird bewertet, dass beim Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen die Nachmeldepflicht bis zum 10. Oktober zur Nennung von Art, Artenbezeichnung und Artenanteil fallen gelassen wurde. Auch wurden die zulässigen Pflegemaßnahmen auf umweltsensiblem Dauergrünland klargestellt.