Nachdem die Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl (ITW) den Anmeldezeitraum für landwirtschaftliche Betriebe konkretisiert hat, sollten folgende Frist, Bearbeitungszeit beim Bündler und Vorgehensweise beachtet werden: Die Anmeldefrist läuft bis zum 28. April 2015. Zu diesem Termin müssen die betrieblichen Anmeldedaten (Stammdaten, Produktionsarten, Kriterienauswahl und Umsetzungszeitpunkt) – festgehalten in der Teilnahmeerklärung mit dem Bündler – in der zentralen ITW-Datenbank erfasst sein. Die Bearbeitung und Eingabe erfolgt durch den Bündler. Zur Wahrung der Frist ist deshalb eine gewisse Vorlaufzeit beim Bündler erforderlich. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, ist es Voraussetzung, dass die Teilnahmeerklärungen bis zum 27. April...