Seit dem 1. April gelten erweiterte EU-Kennzeichnungspflichten für unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch: Bei frischer, gekühlter oder gefrorener Ware muss künftig ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsortes des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff „Ursprung" zusammengefasst werden. Für Hackfleisch genügt die Angabe „gemästet in der EU" beziehungsweise „gemästet in Nicht-EU-Ländern". Entsprechendes gilt für die Schlachtung. In Deutschland beschränkt sich die Kennzeichnungspflicht auf vorverpacktes Fleisch....