Die EU-Kommission hat die Förderung des Baumschnitts von Streuobstbäumen in Baden-Württemberg genehmigt. Sammelanträge können bis 15. Mai 2015 bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Das teilte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde am Dienstag in Stuttgart mit. Bonde wies darauf hin, dass ab Winter 2015/2016 die ersten Schnittmaßnahmen mit 15 Euro pro Streuobstbaum gefördert werden könnten. Die Baumschnitt-Prämie kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden. Für Gemeinden besteht die Möglichkeit, den Fördersatz um bis zu zehn Euro je Baum zu erhöhen. Damit der Aufwand bei der Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle der Baumschnitt-Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge vorgesehen....