Der Bundestag stimmte letzte Woche zu, EU-Beihilfen für Bauern wieder im Internet aufzuführen. Danach werden in Deutschland ab 31. Mai auch natürliche Personen mit Namen und Wohnort veröffentlicht. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahme vorgesehen. Sofern die Beihilfezahlungen 1250 Euro nicht überschreiten, werden die Begünstigten anonymisiert geführt. Geplant ist zudem die Angabe der Beträge und der Maßnahmen.