Die Veröffentlichung der Empfänger im Internet wird in dieser Woche zumindest teilweise besiegelt. Ohne Aussprache will der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschließen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 8. Mai hierzu grünes Licht geben. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Verordnung eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen künftig auch wieder natürliche Personen, die EU-Beihilfen erhalten, mit Namen und Wohnort veröffentlicht werden.