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Beihilfeempfänger im Netz

Veröffentlicht am
Die Veröffentlichung der Empfänger im Internet wird in dieser Woche zumindest teilweise besiegelt. Ohne Aussprache will der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschließen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 8. Mai hierzu grünes Licht geben. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Verordnung eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen künftig auch wieder natürliche Personen, die EU-Beihilfen erhalten, mit Namen und Wohnort veröffentlicht werden.
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