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Beweidung erlaubt

Veröffentlicht am
Erleichterungen für Schaf- und Ziegenhalter bei der Umsetzung der EU-Agrarreform sieht eine neue Verordnung vor. Auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, wird jeweils ab dem 1. August eines Antragsjahres neben der Aussaat und Pflanzung einer Nachfolgekultur die Beweidung durch Schafe oder Ziegen ermöglicht. Nach DBV-Schätzungen stehen im Bundesgebiet rund 190.000 Hektar Brachflächen zur Verfügung. Zudem regelt die Verordnung Fälle höherer Gewalt und außergewöhnliche Umstände.
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