Die badenwürttembergischen Förderprogramme von 2014 bis 2020 sind genehmigungsfähig. Das bestätigte Brüssel mit Übersendung eines ‚Comfort Letter‘, teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am Dienstag mit. „Die Zustimmung der EU-Kommission zu den neuen Förderprogrammen für Landwirtschaft und ländlichen Raum ist eine gute Nachricht für die Land- und Forstwirtschaft, den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie die regionale Entwicklung in unserem Land. Damit schlagen wir ein neues Kapitel in der Förderung für Landwirtschaft und ländlichen Raum auf", sagt Minister Alexander Bonde. Für die siebenjährige Förderperiode 2014 bis 2020 können nun über den Maßnahmen und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL III) und...