Für zusätzliche Unsicherheit sorgen die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Entstehung und der Abarbeitung der Warteliste. Die Auswahl der Betriebe, wer direkt berücksichtigt wird und wer zunächst auf die Warteliste kommt, erfolgte per Losverfahren, bei dem es keine Quotierung oder sonstige Auswahlverfahren gegeben hat. Allen Betrieben mit demselben Anmeldedatum und Umsetzungszeitpunkt wurden mittels eines Zufallsgenerators Zufallszahlen zugewiesen. Die Platzvergabe auf der Warteliste erfolgte dann anhand der Sortierung nach der Größe der Zufallszahlen. An welcher Position die Betriebe auf der Warteliste stehen, können sie bei ihrem Bündler erfragen. Sie haben die Möglichkeit nachzurücken, wenn weitere Finanzmittel zur...