Beim Koalitionsgipfel am vergangenen Sonntag konnten sich die Parteispitzen nicht auf Lockerungen beim Mindestlohn und seiner Umsetzung einigen. Es wurde vereinbart, das Mindestlohngesetz und die Durchführungsverordnungen zunächst nicht zu ändern. Vielmehr soll an einzelnen Fragen weiter gearbeitet werden. Die vom Berufsstand geforderten Erleichterungen, so bei Dokumentation der Arbeitszeit, Anrechenbarkeit von Kost und Logis oder der Möglichkeit der Lohnauszahlung zum Beschäftigungsende bei Saisonarbeit, wird es nicht geben.