Wie mit dem Jagdgesetz zurechtkommen?
Seit 1. April ist das neue baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanage mentgesetz (JWMG) in Kraft. Seit letzter Woche gibt es die Durchführungsverordnung dazu. Jäger und Jagdrechtsinhaber müssen jetzt mit den neuen Bestimmungen zurechtkommen. An der massiven Ablehnung des neuen Gesetzes hat sich damit aber nichts geändert. Über die Auswirkungen auf Jagdrechtsinhaber und Landwirte informierte vergangene Woche der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (VJE-BW) an der Bauernschule in Bad Waldsee.
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