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Vorsicht bei Änderungen!

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Die noch im MEKA III bei der Herbstbegrünung zugelassene Ummeldung von Flächen bis zum 15. September ist nach Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) in der neuen Förderperiode 2015 bis 2020 nicht mehr möglich. Als Grund dafür werden EU-Vorgaben genannt, die eine einheitliche Vorgehensweise bei Zwischenfrüchten in der 1. und 2. Säule der ab 2015 geltenden EU-Agrarreform bedingen. Wie bei anderen Maßnahmen im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) kann deshalb auch bei den in FAKT angebotenen Maßnahmen Begrünung im Acker/Gartenbau (Maßnahme E 1.1), Begrünungsmischungen im Acker/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) und Winterbegrünung (Maßnahme F 1) vom Antragsteller die...
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