Der Landtag hat am Mittwoch die Novelle des Landesnaturschutzrechts beschlossen. Sie bringt einen gentechnikfreien Gürtel um Schutzgebiete, Verbesserungen im Biotopverbund, eine Moorschutzkonzeption und erstmals einen Alleen-Schutz. Nach Angaben von Minister Alexander Bonde gilt zukünftig ein Schutz vor GVO-Freisetzungsversuchen und GVO-Anbau in Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen – sowie in einem Schutzgürtel von 3000 Metern um diese Gebiete. Baden-Württemberg nutze alle rechtlichen Möglichkeiten, um den Anbau von Gentechnik zu verhindern. Das neue Naturschutzgesetz schütze damit etwa zwei Drittel der Landesfläche vor Gentechnik.