Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kommt den Kritikern an seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Regelung entgegen. Zwar hält er in seinem überarbeiteten Entwurf grundsätzlich daran fest, den Bundesländern die Entscheidung über Anbauverbote für EU-weit zugelassene GVO zu überlassen. Allerdings soll ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, unter bestimmten Voraussetzungen davon abzuweichen und den Anbau bundesweit verbieten zu können. Zu diesem Zweck sieht der neue Entwurf die Einrichtung eines sogenannten Anbauausschusses vor. Erste Reaktionen haben indes deutlich gemacht, dass auch der überarbeitete Gesetzentwurf auf Widerstand stoßen wird.