In den Streit um eine Weiternutzung von Kleingruppenhaltungen kommt Bewegung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Übergangsfrist bis Ende 2028 ins Gespräch gebracht. In Ausnahmefällen sollen die Anlagen bis 2030 weitergeführt werden dürfen. Den Anstoß für eine erneute Diskussion hat ein von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachter Entschließungsantrag gegeben. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Verordnung mit den zuletzt von der Länderkammer geforderten Übergangsfristen in Kraft zu setzen. Die Länder fordern den Ausstieg bis 2023, in Ausnahmefällen bis 2025. Sollten die Länder auf das Angebot des Bundes eingehen, könnte eine seit beinahe fünf Jahren andauernde Auseinandersetzung zwischen Bund und...