Mit der Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben die familiengeführten bäuerlichen Betriebe jetzt mehr Planungssicherheit für die Generationennachfolge. Der vorgesehene Verzicht auf eine rückwirkende Änderung der geltenden Verschonungsregelungen ist nach Ansicht des DBV positiv zu beurteilen. Nachbesserungsbedarf sieht der DBV bei der Lohnsummenprüfung. Die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft müssen bei der Diskussion weiterhin berücksichtigt werden.