Zwischenfrüchte überwiegen auf ÖVF
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde die Greening-Prämie neu eingeführt. Eine der drei Greening-Anforderungen ist die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen auf fünf Prozent der Ackerfläche. In Deutschland werden alle von der Europäischen Kommission zugelassenen ÖVF-Möglichkeiten anerkannt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert.
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