Der DBV hat die neuen Pläne des Bundeskabinetts zur Erbschafts- und Schenkungssteuer im Grundsatz begrüßt. Positiv wertete der DBV den vorgesehenen Verzicht auf eine rückwirkende Änderung der geltenden Verschonungsregelungen. Verbesserungsbedarf sieht man bei der Lohnsummenprüfung, wo die Beschäftigtengrenze auf sieben bis zehn Beschäftigte angehoben werden sollte.