Den Vorschlägen der Regierungskoalition zur Neugestaltung der Hofabgaberegelung steht der DBV grundsätzlich offen gegenüber. Die vorgesehenen Elemente der Neugestaltung wie die Erhöhung des Rückbehalts, Zuschläge bei späterem Rentenbezug, die Stärkung der eigenständigen Rentenrechte von Landwirtsehegatten, die Einbringung des Unternehmens in eine Gesellschaft oder die Erweiterung der Abgabemöglichkeiten unter Ehegatten werden als vertretbar beurteilt.