Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine „Bestandsaufnahme – Einführung des allgemeinen Mindestlohns in Deutschland – Juni 2015" vorgelegt. Neben der positiven Darstellung der Einführung enthält diese auch die Ankündigung von möglichen Änderungen. Diese betreffen neben der Auftraggeberhaftung, dem Mindestlohn bei Praktika, vor allem die in der Landwirtschaft kritisierten Aufzeichnungspflichten der täglichen Arbeitszeit. Diese sollen bei mitarbeitenden Familienangehörigen künftig entfallen, wodurch landwirtschaftliche Betriebe entlastet werden. Außerdem soll der Schwellenwert, ab dem Aufzeichnungen für ständig beschäftigte Arbeitnehmer nicht mehr geführt werden müssen, von 2958 € brutto monatlich auf 2000 € gesenkt...