Im Hinblick auf die von einzelnen Bundesländern vorgenommene Erleichterung in der GAP-Umsetzung, wonach Landwirte durch eine schriftliche Mitteilung bei der Behörde eine nachträgliche Berichtigung des Sammelantrags auf EU-Direktzahlungen bei den Zwischenfrüchten und den Grasuntersaaten auf ökologischen Vorrangflächen vornehmen können, pocht der Bauernverband auf Rechtssicherheit. Der DBV weist darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern die Möglichkeit einer nachträglichen und sanktionsfreien Antragsberichtigung bei den Zwischenfrüchten und Grasuntersaaten auf ökologischen Vorrangflächen einräumen. Die EU-Kommission habe diesen Punkt aber bisher nicht offiziell bestätigt. Der Bauernverband forderte das Bundesministerium...