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Kein Transport

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet derzeit Vorgaben für ein Transportverbot von trächtigen Tieren. Laut Ressortchef Christian Schmidt werde geprüft, welchen Spielraum es auf nationaler Ebene gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Schlachten oder deren Transport zu beschränken. Nach Darstellung seines Ministeriums eröffnet die EU-Verordnung 1099/2009 „über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung" den Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, für die Tötung von Tieren innerhalb von Schlachthöfen nationale Regelungen zu erlassen. „Die Praxis des Schlachtens hochträchtiger Tiere ist nicht akzeptabel", stellte Schmidt klar.
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